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   BFH, 16.02.1990 - III R 81/87   

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BFH, 16.02.1990 - III R 81/87 (https://dejure.org/1990,1626)
BFH, Entscheidung vom 16.02.1990 - III R 81/87 (https://dejure.org/1990,1626)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 1990 - III R 81/87 (https://dejure.org/1990,1626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 62 Abs. 3; VGFGEntlG Art. 3 § 1

  • Wolters Kluwer

    Prozeßvollmacht - Anforderungen an Nachweis - Vollmachtsurkunde - Unterbevollmächtigter - Unterzeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 2; VGFGEntlG Art. 3 § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 387
  • BB 1990, 1620
  • BB 1990, 1829
  • BStBl II 1990, 746
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.11.1988 - I R 168/84

    Klageerhebung - Prozeßbevollmächtigter - Sachurteilsvoraussetzung - Prüfung von

    Auszug aus BFH, 16.02.1990 - III R 81/87
    Nach der Entscheidung des I. Senats des BFH vom 30. November 1988 I R 168/84 (BFHE 156, 1, BStBl II 1989, 514) ist es für eine wirksame Vollmacht ausreichend, wenn die Prozeßführung eines vollmachtlosen Vertreters bis zum Ergehen eines Prozeßurteils nachträglich genehmigt wird.

    Denn das Fehlen eines solchen Nachweises innerhalb der Ausschlußfrist ist nur beachtlich, wenn die Aufforderung zum Nachweis der Vollmacht entsprechend abgefaßt worden ist (Urteil in BFHE 156, 1, BStBl II 1989, 514).

    K ist entsprechend dem Wortlaut des § 62 Abs. 3 FGO lediglich aufgefordert worden, eine auf ihn lautende Prozeßvollmacht vorzulegen (vgl. zum insoweit gleichgelagerten Fall BFH-Urteil in BFHE 156, 1, BStBl II 1989, 514).

  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus BFH, 16.02.1990 - III R 81/87
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluß vom 5. November 1987 V ZR 139/87 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 210) entschieden, daß bei der Unterzeichnung "i.A." grundsätzlich eine Botenstellung und keine Vertreterstellung anzunehmen sei, da der Unterschreibende mit einem solchen Zusatz zu erkennen gebe, daß er für den Inhalt eines bestimmenden Schriftsatzes eine Verantwortung nicht übernehmen wolle und nicht übernehme (ebenso FG Köln, Urteil vom 21. September 1988 12 K 398/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 68).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 218/85

    Zur Rechtswirkung einer Vollmacht bei fehlender Bezeichnung des Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 16.02.1990 - III R 81/87
    Schriftlich ist eine Prozeßvollmacht erteilt, wenn die Vollmachtsurkunde eigenhändig durch den Vollmachtgeber bzw. Unterbevollmächtigten unterzeichnet ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. März 1988 IV R 218/85, BFHE 153, 195, BStBl II 1988, 731; s. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 62 FGO Rdnr. 9).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Auszug aus BFH, 16.02.1990 - III R 81/87
    Sie kann aber auf andere Prozeßordnungen, die keinen Anwaltszwang kennen, nicht unbedingt übertragen werden (s. auch Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. November 1973 GrS 2/72, BFHE 111, 278, BStBl II 1974, 242).
  • FG Köln, 21.09.1988 - 12 K 398/85
    Auszug aus BFH, 16.02.1990 - III R 81/87
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluß vom 5. November 1987 V ZR 139/87 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 210) entschieden, daß bei der Unterzeichnung "i.A." grundsätzlich eine Botenstellung und keine Vertreterstellung anzunehmen sei, da der Unterschreibende mit einem solchen Zusatz zu erkennen gebe, daß er für den Inhalt eines bestimmenden Schriftsatzes eine Verantwortung nicht übernehmen wolle und nicht übernehme (ebenso FG Köln, Urteil vom 21. September 1988 12 K 398/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 68).
  • BFH, 16.11.1993 - VIII R 7/93

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Prozessvollmacht

    Dazu muß das Gericht zurückverfolgen können, ob der Prozeßvertreter seine Bevollmächtigung auch tatsächlich vom Verfahrensbeteiligten ableiten kann (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1990 III R 81/87, BFHE 160, 387, BStBl II 1990, 746).

    Dann genügt jeglicher Nachweis (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Januar 1989 VII B 147/88, BFH/NV 1989, 594; Urteile in BFHE 160, 387, BStBl II 1990, 746; vom 10. Mai 1989 II R 173/87, BFHE 156, 399, BStBl II 1989, 624; Koch/Gräber, a.a.O., § 62 Tz. 34 und 36; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 62 FGO Tz. 9 a.F.).

  • FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach

    Nach der Rechtsprechung des BFH begründe selbst die Vermietung nur einer Ferienwohnung einen Gewerbebetrieb, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liege und die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sei (BFH-Urteil vom 19.01.1990, III R 81/87, BStBl II 1990, 383).
  • BFH, 11.11.1993 - V R 4/91

    Wirksame Vollmacht des Bevollmächtigten als zwingende Sachurteilsvoraussetzung

    Der erkennende Senat kann offenlassen, ob nach Art. 3 § 1 VGFGEntlG innerhalb der Ausschlußfrist nicht allein die Vorlage der Vollmachtsurkunde, sondern auch der Nachweis der Vertretungsmacht eines Dritten verlangt werden kann, wenn die Vollmachtsurkunde -- wie im Streitfall -- nicht von dem Verfahrensbeteiligten selbst, sondern von einem Dritten unterzeichnet worden ist (offengelassen auch im BFH-Urteil vom 16. Februar 1990 III R 81/87, BFHE 160, 387, BStBl II 1990, 746).

    Denn das Fehlen eines derartigen Nachweises innerhalb der Ausschlußfrist kann nur beachtlich sein, wenn die gerichtliche Aufforderung zum Nachweis der Vollmacht entsprechend abgefaßt worden ist, etwa das FG den Prozeßvertreter aufgefordert hat, innerhalb der Frist seine Prozeßbevollmächtigung lückenlos bis hin zum Verfahrensbeteiligten oder dessen gesetzlichen Vertreter nachzuweisen (BFH in BFHE 160, 387, BStBl II 1990, 746).

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 7 K 7294/11

    Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2000 und 2004

    Allerdings ist es für eine wirksame Vollmacht ausreichend, wenn die Prozessführung eines vollmachtlosen Vertreters bis zum Ergehen eines Prozessurteils nachträglich genehmigt wird (BFH v. 16.02.1990 - III R 81/87, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 746).
  • BFH, 09.11.1994 - XI R 11/94

    Keine Fristsetzung mit ausschließender Wirkung für Nachweis der

    Ob es sich anders verhält, wenn die Prozeßvollmacht nicht von dem Verfahrensbeteiligten oder seinem gesetzlichen Vertreter, sondern einem Dritten erteilt worden ist (s. dazu BFH-Urteil vom 16. Februar 1990 III R 81/87, BFHE 160, 387, BStBl II 1990, 746), braucht der Senat nicht zu entscheiden; X und Y sind als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Klägerin deren gesetzliche Vertreter.
  • BFH, 22.01.1991 - X R 107/90

    Auch juristische Personen können vor den FG als Prozeßbevollmächtigte auftreten

    Demgemäß hätte die Verfügung vom 4. August 1989 auf die Lücke in der wirksamen Prozeßbevollmächtigung zwischen Kläger und LHV (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1990 III R 81/87, BFHE 160, 387, BStBl II 1990, 746, und Gräber/Koch, a.a.O., § 62, Anm. 54 m.w.N.) hinweisen und zu deren Beseitigung auffordern müssen.
  • BFH, 27.11.2002 - X R 37/01

    Streitgenossen, Nachweis der Bevollmächtigung

    Es bestand für das FG keine Veranlassung, den Nachweis der Vertretungsmacht des Ehemanns zu verlangen (s. dazu BFH-Urteile vom 16. Februar 1990 III R 81/87, BFHE 160, 387, BStBl II 1990, 746; vom 25. April 1990 X R 127-128/88, BFH/NV 1991, 179).
  • FG Hamburg, 12.05.2015 - 4 K 61/14

    Unwirksame Klagerhebung - Zollwert: begründete Zweifel am angemeldeten Zollwert,

    Die Unterschrift soll unter anderem gewährleisten, dass die Vollmacht mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BFH, Urteil v. 16.02.1990, III R 81/87, juris, Rn. 14; Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO 132. EL, Mai 2013, § 62 FGO, Rn. 57).
  • BFH, 05.08.2002 - II B 60/01

    Ausschlussfrist zur Vorlage der Prozessvollmacht; Unterbevollmächtigung

    Diesem obliegt es, seine Prozessbevollmächtigung lückenlos bis hin zum Verfahrensbeteiligten nachzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 1990 III R 81/87, BFHE 160, 387, BStBl II 1990, 746).
  • BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 7/94

    Höhe der Kostenerstattung für ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren -

    Mit der im Revisionsverfahren vorgenommenen Vervollständigung der Vollmachtkette, aufgrund derer sich die dem SG überreichte Prozeßvollmacht auf den Kläger zurückführen läßt (vgl Bundesfinanzhof vom 30. November 1988, BFHE 156, 1, 4; BFH vom 16. Februar 1990, BFHE 160, 387, 390 f), sind auch die von der Beklagten angesprochenen Zustellungsmängel im Verwaltungsverfahren geheilt.
  • BFH, 23.04.1991 - VII R 63/90

    Ermächtigung des Prozessbevollmächtigten für das gesamte Verfahren oder auch nur

  • BFH, 19.05.1994 - V R 126/93

    Sinn und Zweck der Fristsetzung nach dem Gesetz zur Entlastung der Gerichte in

  • BFH, 28.10.1992 - VIII B 85/92

    Rechtsstellung des bevollmächtigten Liquidators im Steuerverfahren

  • BFH, 12.09.1991 - V R 76/90

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegen eine Kapitalgesellschaft

  • FG Niedersachsen, 14.11.2001 - 2 K 138/98

    Rechtzeitiger Nachweis der Bevollmächtigung für die Klageerhebung durch lediglich

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